UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Sie wurde im Oktober 2014 von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen herausgegeben.
Bemerkungen des UN-Auschusses über den 1. Staatenbericht Deutschlands
Jedes Land, dass die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, muss regelmäßig Staatenberichte über die Verwirklichung der Behindertenrechte vorlegen. Der UN-Ausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wertet diesen Bericht und andere Stellungnahmen, z. B. der Behindertenverbände aus. Auf dieser Grundlage werden "Bemerkungen" zu den Berichten
verfasst.
Die Stellungnahme des UN-Ausschusses enthält auch im Bereich der "psychosozialen Behinderung" sehr negative Feststellungen. So wird u. a. kritisiert, dass es immer noch
Zwangsunterbringungen und Fixierungen gibt, diese werden als Folter bezeichnet. Es wird gefordert, dass mehr ambulante Hilfe zur Verfügung gestellt werden.