Statistiken zur Unterbringung und Zwang
Auf dieser Seite haben wir für Sie Zahlen zu Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach PsychKG der Länder (Polizeirecht) und dem BGB (Betreuungsrecht) zusammengestellt:
Kongress Gesundheit und Armut am 18.03.2016 in Berlin
Fachforum 081 Menschenrechte, Inklusion und Zwang in der psychiatrischen Versorgung?
Referent: Uwe Wegener, bipolaris e. V.
Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen in Berlin
Jede Berliner Klinik muss einmal jährlich die Zahl der Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen melden.
Seit 2011 werden unter anderem diese Zahlen beim Senat gesammelt:
- Unterbringungen nach Psychisch-Kranken-Gesetz von Berlin (§26 und §27)
- Unterbringungen nach BGB §1906 (Unterbringung im Rahmen von Betreuung)
- Unterbringungsdauer
- Unterbringungsähnliche Maßnahmen, wie z. B. Fixierung
Eigentlich sind die Daten nur für Verwaltungszwecke gedacht. Auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes und mit viel Hartnäckigkeit ist es bipolaris jedoch gelungen diese Zahlen zu erhalten.
Da die Qualität der Erhebungen der einzelnen Kliniken sehr unterschiedlich ist, haben wir uns entschlossen, diese hier nur ohne Nennung des Kliniknamens zu veröffentlichen.
Wesentlich ist die Aussage, dass das Risiko, untergebracht oder fixiert zu werden, auch in Berlin davon abhängt, in welchem Bezirk man wohnt. Dies zeigt, dass der Einsatz von Zwang einer Willkür
unterworfen ist. Selbst, wenn Zwang nicht ganz verhinderbar sein sollte, dann gibt es auf jeden Fall viel Spielraum, die Zahl der Zwangsmaßnahmen zu verringern.
Gerne möchten wir mit den einzelnen Kliniken und Institutionen in den Bezirken ins Gespräch kommen, wie die Zahlen zustande gekommen sind und was man daraus für die eigene Klinik folgern kann.
Ziel ist immer, die Reduzierung von Gewalt zu erreichen.
Diese Grafik zeigt die absolute Anzahl der Unterbringungen in den verschiedenen Berliner Kliniken im Jahr 2014.
Berlinweit wurden in den Kliniken der Regionalversorgungd nach dieser Statistik
2940 Personen nach PsychKG und
789 Personen nach Betreuungsgesetz zwangsweise untergebracht worden.
Nicht mitgezählt sind die Unterbringungen außerhalb dieser Kliniken.
Der Anteil der untergebrachten Patienten an allen Patienten einer Klinik ist sehr unterschiedlich.
Selbst wenn man die statistischen Ausreißer nicht berechnet, schwankt dieser Anteil zwischen 6 % und 22 %.
Es stellt sich die Frage, wie solche enormen Unterschiede zustande kommen.
Es ist kein Zusammenhang mit der Sozialstruktur eines Bezirkes erkennbar.
Auch die Quote der gemeldeten Fixierungen an den verschiedenen Berliner Kliniken ist sehr unterschiedlich. Sie schwankt zwischen einem und sieben Prozent.
Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen in Brandenburg
Auch jede Brandenburger Klinik muss einmal jährlich die Zahl der Unterbringungen und unterbringungsähnlichen Maßnahmen melden.
Seit 2010 werden unter anderem diese Zahlen beim Ministerium gesammelt.
Gerne möchten wir mit den einzelnen Kliniken und Institutionen in den Landkreisen ins Gespräch kommen, wie die Zahlen zustande gekommen sind und was man daraus für die eigene Klinik folgern kann.
Ziel ist immer, die Reduzierung von Gewalt zu erreichen.
Darf es etwas weniger sein?
Brandenburg schneidet in allen Kennzahlen deutlich besser ab.
Die Unterbringungszahlen an Brandenburger Kliniken nach PsychKG sind 2011 gesunken, steigen seither aber wieder leicht an.
Hier die Unterbringungszahlen in Brandenburger Kliniken 2013 nach PsychKG (Polizeirecht) und BGB (Betreuungsrecht), umgerechnet auf je 100.000 erwachsene Einwohner.
Die "Besonderen Sicherungsmaßnahmen" wie Isolierungen, Fixierungen und Zwangsmedikationen bleiben von 2010 bis 2013 etwa auf gleichem Niveau.
Zwangsweise Unterbringungen deutschlandweit
Betreuung und Unterbringung: Horst Deinert wertet regelmäßig die verfügbaren Statistiken aus: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungsstatistik2012-2013.pdf
Die darauf basierende Grafik für das Jahr 2014 hat Uwe Wegener erstellt.
Sie enthält für das Jahre 2013 die Unterbringungen nach BGB und PsychKG sowie für 2005 die Daten des Maßregelvollzugs. In der letzten, roten Reihe sind die Daten aufsummiert. Dabei wurden die Zahlen auf je eine Million Einwohner umgerechnet.
In Bayern gibt es mehr als 5-mal so viele Zwangsunterbringungen wie in Brandenburg. In den östlichen Bundesländern gibt es deutlich weniger zwangsweise Unterbringungen. Ein Nord-Süd-Gefälle existiert nicht: So hat Baden-Württemberg die niedrigste Unterbringungsrate aller westlichen Bundesländer, Schleswig-Holstein die zweithöchste.
Die Unterbringung im Maßregelvollzug steigt seit Anfang der Neunziger stetig an. Zum ersten Mal ist 2014 wieder ein leichter Rückgang zu verzeichnen.
Erfasst werden leider nur die Daten der alten Bundesländer inklusive Berlin.