10 Informationen über bipolaris e. V.
bipolaris hat sich der
Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency
International angeschlossen.
Auf dieser Seite werden die 10 wesentlichen Informationen über bipolaris und über die Finanzierung und Mittelverwendung zusammen
gefasst.
Beachten Sie auch unsere Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit.
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
- Name, Sitz, Anschrift siehe Impressum; (weitere Kontaktmöglichkeiten)
- Gründungsjahr: 2008 / Eintragung als Verein 2010
Registergericht: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Registernummer VR 29694 B
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
bipolaris ist laut Bescheid zuletzt vom 02.08.2023 des Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt worden (Steuer-Nr. 27/661/64074).
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsberichte
6. Personalstruktur
bipolaris hat eine hauptberufliche Stelle (seit 2018) und eine geringfügig beschäftigte Person (seit 2021).
Für Vorträge und im Rahmen der Bipolar-Beratung werden Honorare gezahlt. Dies erfolgt im Jahr an ca. 15-25 Personen (je nach Veranstaltungsdichte).
Im Durchschnitt eines Jahres arbeiten 15 Personen aktiv ehrenamtlich bei bipolaris mit.
Weitere ca. 30 Personen betätigen sich pro Jahr punktuell ehrenamtlich für bipolaris.
7. Angaben zur Mittelherkunft / 8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Informationen zur Mittelherkunft und Mittelverwendung der einzelnen Jahre finden sich auf:
- Finanzielles 2023: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2022: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2021: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2020: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2019: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2018: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2017: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2016: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2015: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
- Finanzielles 2014: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Mittelherkunft
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Keine
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Bis zu 45% unserer Einnahmen kommen aus der Pauschalförderung der Krankenkassen für Selbsthilfe gemäß § 20 h SGB V. Diese werden vom GKV Spitzenverband vergeben, in dem die gesetzlichen und Ersatz-Krankenkassen organisiert sind.
Für einen großen Teil unserer Projekte erhalten wir von einzelnen Krankenkassen Projektförderung für Selbsthilfe nach § 20 h SGB V. Diese betragen bis zu 15% der Gesamteinnahmen des Vereins.
Zuwendungen erhalten wir auch von gemeinnützigen Stiftungen. Anteile über 10 % davon hatte in einzelnen Jahren die Klassenlotterie Berlin, vermittelt über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin.
Weitere Zuwendungen über 10 % haben wir nicht erhalten.
Bei den in den Punkten 7. und 8. angegebenen Jahres-Finanzüberblicken ist die Mittelherkunft nach Zuwendungsgebern aufgeführt.
Letzte Änderung: 17.03.2024