16:00 bis 18:00 Uhr (online)
Auszug: Eine zentrale gesetziche Grundlage in der Antidiskriminierungsarbeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG ist seit 15 Jahren in Kraft. Schon seit längerem wird von
verschiedenen Seiten ein Reformbedarf des AGG gesehen: Es sollten zum Beispiel bestehende Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften wirksamer gegen
Diskriminierung vorgehen können. Berlin hat als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Das LADG gilt seit Juni 2020 und stärkt die rechtliche Situation von Menschen
auf Landesebene, wenn es um Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns (die Berliner Verwaltung und andere Institutionen des Landes Berlin (§ 3)) geht. Damit wird eine
wichtige Regelungslücke geschlossen. Auch die geschützten Personenmerkmale wurden gegenüber dem AGG ausgeweitet. Ins LADG wurden zum Beispiel sozialer Status und chronische Erkrankungen
einbezogen.
Ein Schutz vor Diskriminierung aufgrund chronischer Krankheiten sollte aus Sicht der Antidiskriminierungsberatung ausdrücklich in § 1 AGG festgehalten werden. Eine Novellierung des AGG soll mehr
Rechtssicherheit herstellen, indem „chronische Erkrankungen“ neben „Behinderung“ vom AGG erfasst wird.
Bei dem Fachgespräch stehen folgende Fragen im Mittelpunkt und werden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet:
- Welche (rechtlichen) Aspekte sind für eine gelingende Antidiskriminierungsarbeit besonders bedeutsam?
- Was fehlt in der gegenwärtigen Gesetzeslandschaft, damit Menschen noch wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können und die Antidiskriminierungsarbeit rechtlich weiter gestärkt wird?
- Wie kann diese Stärkung erreicht werden?
Anmeldung: Gerne können Sie sich bereits jetzt zum Online-Fachgespräch anmelden. Dies ist möglich unter: adb@lv-selbsthilfe-berlin.de oder auch telefonisch unter 030 275 92 527 bzw. 0176 47 35 81 82.
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