15:00 bis 18:00 Uhr
Veranstalter: Fortbildungsreihe "Aktiv in Selbsthilfe" (SEKIS)
Auszug: Der Gesetzgeber gibt den gesetzlichen Krankenkassen vor, Selbsthilfe im Gesundheitsbereich zu fördern. Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind verpflichtet, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zu fördern. Gefördert werden sie, wenn sie sich die gesundheitliche Prävention oder Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben und sich zu einem Thema treffen, dass im Verzeichnis der anerkannten Krankheiten für die Selbsthilfeförderung aufgeführt ist. Selbsthilfekontaktstellen müssen für eine Förderung ihrer gesundheitsbezogenen Arbeit themenbereichs- und indikationsgruppenübergreifend tätig sein. Neben den beiden Förderbereichen „Kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ und „Kassenindividuelle Projektförderung“ gibt es noch die verschiedenen Förderebenen. Wir wollen uns einen Überblick verschaffen über die gesetzlichen Grundlagen, die Leitsätze der Krankenkassen, über die Antragsfristen, die Antragsunterlagen, die Förderformen und die Nachweisführung. Leitung: Detlef Fronhöfer, AOK Nordost
Keine Kosten - Anmeldung: fortbildung@sekis-berlin.de oder (030) 890 285 39
Veranstaltungsort: SEKIS, Bismarckstr. 101, 10625 Berlin